Die Vorteile des Freiberufs
Eine freiberufliche Tätigkeit kann hinsichtlich steuerlicher Vorteile attraktiv sein. Aber welche Berufe fallen darunter und was sollte man beachten? Wichtig ist, dass sich der Status durch die ausgeübte Tätigkeit definiert.
Ein freier Beruf ist ein selbständig ausgeübter Beruf im Bereich Wissenschaft, Kunst, Schriftstellerei, Unterricht oder Erziehung. Nach deutschem Recht ist die freiberufliche Tätigkeit kein Gewerbe und unterliegt daher weder der Gewerbeordnung, noch der Gewerbesteuer. Menschen, die freie Berufe ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet. Als solche erbringen sie bestimmte Dienstleistungen für die Allgemeinheit und im Interesse der Auftraggeber.
Für einen Schriftsteller bedeutet dies zum Beispiel, dass er für die Öffentlichkeit schreiben und dabei eigene Gedanken zum Ausdruck bringen muss. Nicht erforderlich ist hingegen, dass das Geschriebene einen wissenschaftlichen oder künstlerischen Inhalt hat.
Neben diesen »typischen« freiberuflichen Tätigkeiten fallen unter diese Bezeichnung auch sehr viele geläufige Berufe: Ärzte, Anwälte und Journalisten können genauso freiberuflich tätig sein wie Lehrer oder Erzieher.
Um selbst als Freiberufler zu arbeiten, gilt es, einige gesetzliche Vorschriften zu berücksichtigen. Abhängig ist der Status schlicht von der Tätigkeit, die man ausübt: Paragraf 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes gibt dies konkret vor.
Ob die ausgeübte Tätigkeit ein freier Beruf ist, legt das Finanzamt fest: Wer also der Ansicht ist, freiberuflich zu arbeiten, meldet sich dort entsprechend an. Da eine Gewerbeanmeldung entfällt, entfällt auch die Gewerbesteuer: Aus diesem Grund ist die Einstufung als Freiberufler sehr attraktiv.
Ein gewisses Risiko besteht jedoch, wenn erst nach Jahren im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt wird, dass ein Freiberufler aus Sicht des Finanzamtes gewerblich tätig ist: dann muss er die Gewerbesteuer der zurückliegenden Jahre nachträglich bezahlen.