Jeder Haushalt steckt voller Stromfresser. Zu den Spitzenreitern zählen veraltete ungeregelte Heizungspumpen.
Die Heizungspumpe, auch Umwälzpumpe genannt, ist das Herz der Warmwasserheizungsanlage: Sie sorgt in einem geschlossenen Kreislauf dafür, dass das vom Kessel erwärmte Heizungswasser zu den Heizkörpern transportiert wird und danach abgekühlt wieder zurückfließt. Moderne Pumpen sind in der Lage, ihre Leistung entsprechend dem aktuellen Wärmebedarf anzupassen. Technisch veraltete Heizungspumpen, deren Leitungen meist zu groß sind, belasten die Energiekostenrechnung doppelt: Sie verursachen einen höheren Wärmeverbrauch und verbrauchen gleichsam zu viel Strom, da sie durchgängig mit konstant hoher Leistung arbeiten und unnötig viel Heizwasser im Kreis bewegen.
Eine ungeregelte Pumpe verbraucht im Jahr durchschnittlich 479 kWh – durch eine elektronisch geregelte Heizungspumpe kann diesen Verbrauch auf 48 kWh/Jahr reduziert werden. Dies ist eine Energieeinsparung von rund 90%. Durch die jährliche Ersparnis hat sich die Energiesparpumpe nach vier Jahren bereits amortisiert. Danach werden jährlich rund 431 kWh eingespart.
Förderprogramm zur Unterstzützung des Pumptauschs
Das Förderprogramm »Deutschland macht’s effizient« der Bundesregierung zur Unterstützung des Pumpentauschs, fördert den vorgezogenen Austausch alter Heizungs- und Zirkulationspumpen gegen Hocheffizienzpumpen sowie den hydraulischen Abgleich. Hierbei werden bis zu 30 Prozent der Kosten für Pumpe und Einbau zurückerstattet. Mit einer Fördersumme von rund zwei Milliarden Euro handelt es sich um eine der größten Förderungen im Heizungssegment. Hauseigentümer profitieren beim Pumpentausch also doppelt. Die Energiekosten sinken und der staatliche Zuschuss von 30 Prozent auf den Netto-Rechnungsbetrag reduziert die Kosten. Wichtig ist aber: die Arbeiten müssen von einem SHK-Fachbetrieb durchgeführt werden. Es kann also nur die Gesamtrechnung eines zugelassenen Fachhandwerkers eingereicht werden. Außerdem muss die Pumpe älter als zwei Jahre sein. Der Antrag zur Förderung muss durch den Hausbesitzer selbst beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Der beauftragte SHK-Betrieb steht seinen Kunden während des Antragsverfahrens allerdings meist hilfreich zur Seite. Nach erfolgreicher Registrierung kann der Fachmann dann die Arbeiten beginnen.
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Windmüller GmbH Haustechnik
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