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Paar auf der Terasse
Wer in Baden-Württemberg den Kauf oder die Miete einer Immobilie plant, findet heutzutage kaum noch Anzeigen in der Tageszeitung. Mittlerweile tummeln sich die meisten Interessenten auf den Immobilienportalen im Internet, wo die Immobilie ausführlich und ohne unverständliche Abkürzungen beschrieben wird. Das wiederum lässt dem Anbieter einer Immobilie einen größeren Spielraum, um das Objekt möglichst erfolgreich zu verkaufen oder zu vermieten.
Mit dem Anzeigentitel die Zielgruppe erreichen
Bereits der Titel einer Anzeige sollte genügend Informationen enthalten, welche Zielgruppe die Immobilie anspricht. Ob Familie mit Kindern, Rentnerehepaar oder Studenten-WG – sie alle haben sehr unterschiedliche Vorstellungen von einem perfekten Zuhause. Nachdem nun auch Baden-Württemberg die Mietpreisbremse eingeführt hat, sind Preissprünge von 34 Prozent wie in Stuttgart nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass Vermieter in Zukunft nur noch höchstens 10 Prozent mehr als die ortsübliche Miete verlangen dürfen. Umso mehr ein Grund dafür, beim Erstellen einer Immobilienanzeige genau die Zielgruppe vor Augen zu haben.
Eine Anzeige soll in erster Linie Neugierde wecken und so viel Interesse auslösen, dass die potentiellen Käufer oder Mieter sich ausgiebig mit dem weiteren Inhalt der Anzeige beschäftigen. Der sollte in einer bildhaften und kreativen Sprache formuliert sein, die zudem positive Gefühle hervorruft.
Eigenschaften der Immobilie ehrlich beschreiben
Jede Immobilie hat ihre Vorzüge, aber auch je nach Vorlieben der Interessenten individuelle Nachteile. Anbieter einer Immobilie sollten daher die Merkmale und Besonderheiten des Objekts ehrlich beschreiben. In der Objektbeschreibung sollten folgende Daten auf keinen Fall fehlen:
- Wohnlage
- Baujahr, evtl. Renovierung oder Sanierung erwähnen
- Zimmeranzahl
- Größe der Wohnfläche
- Größe der Nutzfläche
- Miet- oder Verkaufspreis
- bei Häusern: Größe des Grundstücks
Aus den oben genannten Fakten gilt es nun, eine reizvolle Beschreibung zu basteln. Die sollte wiederum keine falschen Erwartungen wecken. Die Enttäuschung ist dann spätestens bei der ersten Besichtigung der Immobilie vorprogrammiert. Ganz davon abgesehen, dass es natürlich verboten ist, falsche Angaben zu einem Objekt zu machen. Alle Mängel, die offensichtlich sind, sollten allerdings erst am Ende einer Beschreibung erwähnt werden.
Ein erfolgreicher Trick von erfahrenen Maklern: Sie stellen die positiven Merkmale einer Immobilie in den Vordergrund. Für ein Haus mit einer sonnigen Süd-Terrasse könnte zum Beispiel die folgende Formulierung Lust machen, dieses Haus mitsamt seiner Terrasse einmal persönlich kennenzulernen: „Was gibt es Schöneres, als das Sonntagsfrühstück in der Morgensonne und mit Blick auf den eigenen Garten zu genießen?“ Garniert mit einem stimmungsvollen Foto der Terrasse – im besten Fall natürlich bei Sonnenschein – weckt das zumindest bei Liebhabern eines ausgiebigen Sonntagsfrühstücks Interesse.