Bernd Uwe Setzler
Seit Januar 2018 besteht ein neues Baurecht in Deutschland. Das bedeutet für Bauherren, Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen neue Rechte und Pflichten. Bernd-Uwe Sätzler, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, hat MORITZ-Redakteurin Sophia Budschewski die neuen Regelungen erklärt und Tipps für zukünftige Hausbauer verraten.
Was hat sich mit der Reform des Baurechts getan?
Die größte Neuerung war der Rückgriff auf den Baustofflieferanten. Beispiel: Ein Handwerker kauft beim Baustofflieferant eine komplette Dusche. Baut diese einwandfrei ein, aber nach drei Jahren versagt der Ablauf. Nach dem alten Gesetz ging die Garantie der Dusche z.B. bis zwei Jahre; die Garantie des Handwerkers allerdings über fünf Jahre. Deshalb muss der Handwerker nach drei Jahren für den Schaden aufkommen, obwohl er alles richtig gemacht hat. Das neue Gesetz besagt, dass der Verkäufer, also der Baulieferant, für alle Kosten aufkommen muss. Die zweite Neuerung ist: Das Baurecht wurde also aufgeteilt.
Welche Neuerungen gelten für mich, wenn ich ein schlüsselfertiges Haus mit einem Bauunternehmer baue?
Der Bauunternehmer muss Ihnen eine detaillierte Baubeschreibung und den verbindlichen Fertigstellungstermin vorlegen. Sollte in der Baubeschreibung der Termin nicht enthalten sein, dann muss zumindest die Bauzeit angegeben sein.
Was passiert, wenn der Termin nicht eingehalten wird?
Dann besteht die Möglichkeit auf Schadensersatz. Die klassischen Fälle sind hier: Sie müssen Ihre Mietwohnung kündigen oder aus der bereits gekündigten Wohnung raus und die Möbel zwischenlagern. Die Kosten übernimmt dann das Bauunternehmen. Verzug setzt aber voraus, dass das Bauunternehmen diesen auch verschuldet hat. Es gibt auch Fälle, wo der Bauunternehmer nichts für eine Verzögerung kann. Beispiel: Wenn ich meine Abschlagsrechnungen nicht zahle.
Was ist eine der größten »Rechtsfallen« beim Hausbau?
Was vielen nicht bekannt ist, ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Eigentlich besteht freie Marktwirtschaft, aber die Architekten und Ingenieure haben eine zwingende Preisverordnung. Das kann sogar so weit gehen, dass man mit einem Architekten einen Preis aushandelt, wenn Preis aber die HOAI unterschreitet, kann der Architekt im Nachhinein eine höhere Rechnung stellen.
Welchen Tipp haben Sie für zukünftige Hausbauer?
Die Leute kommen erst, wenn »das Kind bereits im Brunnen liegt«. Dann versuche ich zu richten, was noch zu richten geht. Mir wäre es lieber, wenn die Leute gleich zu Beginn, noch vor Vertragsunterzeichnung, zu mir kommen würden. Man kann dann Schritt für Schritt den Bauvertrag durchgehen und entsprechend den Bauherren beraten.