Auszubildende sollen ab dem Jahr 2020 mindestens 515 Euro Gehalt im Monat bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bildungsministeriums vor, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat. Das Handwerk kritisiert das Gesetz, der Gewerkschaft ver.di geht es nicht weit genug.
Die Untergrenze von zunächst 515 Euro im Monat soll für neue Ausbildungsverträge ab Januar 2020 gelten. Damit gibt es erstmals eine gesetzlich festgeschriebene Mindestvergütung für Auszubildende. Der Mindestlohn für das erste Ausbildungsjahr soll jährlich um 35 Euro angehoben werden. Wer 2021 seine Lehre beginnt, bekommt danach 550 Euro, ab 2022 sind es 585 Euro, ab 2023 sind es 620 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr soll die Mindestvergütung um 18 Prozent erhöht werden, im dritten um 35 Prozent. Allerdings sollen die Tarifpartner auch nach unten von den neuen Untergrenzen abweichen können. Für tarifgebundene Unternehmen können somit regions- oder branchenabhängig auch andere Vergütungen gelten.Laut Bundesagentur für Arbeit verdienten Ende 2017 fast 65.000 Azubis in Deutschland weniger als 400 Euro im Monat, weitere 50.000 unter 500 Euro. Das sind mehr als sieben Prozent aller Auszubildenden. Mit dem geplanten Gesetz soll die berufliche Weiterbildung gestärkt werden, unter Einführung neuer Abschlussbezeichnungen wie etwa dem Bachelor Professional (heute: Meister) oder Master Professional (Betriebswirt).