Seit Januar vergangenen Jahres gilt ein Mindestlohn von 515 für Auszubildende in tariflich nicht gebundenen Betrieben. Seit diesem Jahr wurde der Mindestlohn angehoben: Azubis, die im Jahr 2021 ihre Ausbildung beginnen, dürfen sich im ersten Lehrjahr über 550 Euro Monatlich freuen.
In den folgenden Lehrjahren steigt der Lohn: im zweiten Lehrjahr sind es plus 18 Prozent, im dritten plus 35 Prozent und im vierten Lehrjahr plus 40 Prozent. Der Mindestlohn gilt allerdings nur dort, wo keine Tarifverträge für Auzubildende existieren. Falls also tariflich ein geringerer Lohn vereinbart ist, wird dieser weiterbezahlt. In der Regel sind die tariflichen Azubi-Löhne jedoch meist oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Im Jahr 2022 steigt die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr auf 585 Euro, bei Ausbildugnsbeginn 2023 werden es 620 Euro sein.