Unter dem Motto Aufbruch Innenstadt verabschiedete der Gemeinderat am Montag, 11. November, eine Acht-Punkte-Strategie zur nachhaltig positiven Entwicklung und Stärkung der Innenstadt. Die Stadtverwaltung und die Fraktionen von CDU, SPD, GRÜNE, FWGH, FDP sowie die Gruppierung UfHN haben dafür ihre Ideen in einem gemeinsamen Antrag für die Zukunft der Heilbronner Innenstadt gebündelt.
„Mit diesem Zusammenspiel setzen Verwaltung und Gemeinderat noch einmal ein Zeichen, dass wir die großen Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen können. Eine lebendige und attraktive Innenstadt für alle ist und bleibt ein Top-Thema im Rathaus. Mit dem Beschluss Aufbruch Innenstadt unterstreichen wir das permanente Bemühen, die Herausforderungen des Wandels aufzunehmen und Heilbronn weiterhin zukunftsfähig zu gestalten“, sagt Oberbürgermeister Harry Mergel.
Unter acht Überschriften sind die beschlossenen Maßnahmen zusammengefasst:
· Attraktivierung und Stärkung der Innenstadt
Gemeinsames Ziel von Verwaltung und Gemeinderat ist es, die Vielfalt in der Innenstadt zu stärken sowie Attraktivität und Aufenthaltsqualität durch städtebauliche Maßnahmen fortwährend zu verbessern – um eine verträgliche Mischung der verschiedenen Nutzungen zu gewährleisten. Diese sind Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistung, Gastronomie, kulturelle Nutzungen und öffentliche Einrichtungen. Die Verwaltung soll dafür quartiersbezogene Entwicklungskonzepte für Gastronomie, Dienstleistungen und Gewerbe erstellen.
· Städtebauliche Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthalts-qualität
Analog zur bereits beschlossenen Aufwertung der Turmstraße und der Zehentgasse sollen weitere Orte in Angriff genommen und umgestaltet werden. Dabei genießen die Anbindung der Fußgängerzonen an den Neckar und eine Aufwertung der Uferbereiche eine besondere Priorität. Die hohe Qualität der Planungen wird auch weiterhin durch konkurrierende Verfahren sichergestellt. Folgende Elemente sind dabei besonders wichtig:
· Grün- und Pflanzenelemente, urbane Klimaweinberge und Fassadenbegrünung
· nichtkommerzielle Sitzgelegenheiten, Ruhezonen und Schattenplätze
· mehr Spielpunkte und Spielgeräte in der Innenstadt
· Sicherheit durch Licht, Vermeidung von Angsträumen und – wenn nötig und gesetzlich möglich – die Installation von Kameras
· Barrierefreiheit und die Einbeziehung des Inklusionsbeirats in die Planungen
· Kompetenzstelle Innenstadt
Sie soll Ansprechpartner für die Koordinierung und Steuerung der Aktivitäten für und in der Innenstadt sein.
· Innenstadtfonds
Ausgestattet mit einem Startkapital von einer Million Euro soll er zur schnellen Finanzierung von Maßnahmen zur nachhaltigen Attraktivierung der Innenstadt dienen und noch in die aktuellen Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 aufgenommen werden.
· Flächenausweitung für Außenbewirtschaftung
Wie die im Rahmen der Corona-Maßnahmen zur Stärkung der Gastronomie erlassenen Flächenausweitungen für Außenbewirtschaftung sollen diese wieder zum Tragen kommen und die Verwaltung auf Sondernutzungsgebühren für Werbeaufsteller, Warenauslagen und Außenbewirtschaftung verzichten. Gastronomische Start-ups sollen intensiver unterstützt werden.
· Miteinanderhaus
Um den sozialen Zusammenhalt und die Integration im Quartier Innenstadt zu stärken, soll die Stadt ein Quartierszentrum verwirklichen mit Gemeinschaftsräumen, die Bürgerinnen und Bürger nutzen können.
· Innovationsfabrik für den Handel
Dort sollen Existenzgründende aus dem Bereich Handel zu günstigen Mietkonditionen ihre Handelsidee ausprobieren können.
· Personelle und finanzielle Ressourcen müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen ausgelotet werden.
Bürgermeister Andreas Ringle: „Arbeitsgrundlage für die Attraktivierung der Innenstadt soll ein Positivbild sein, also was wollen wir in unserer Innenstadt im Sinne einer verträglichen Mischung, keine Verbote. Wir wollen zentrale Innenstadtbereiche identifizieren, für die eine belastbare städtebauliche Begründung mit aufeinander abgestimmten quartiersbezogenen Entwicklungskonzepten für Gastronomie, Dienstleistungen und Gewerbe erstellt werden soll.“
Hintergrund
Im Vorfeld hatte die CDU einen Antrag zur Schaffung und Nutzung von Regelungsmöglichkeiten und Obergrenzen für bestimmte Nutzungen gestellt, ihn mittlerweile aber zurückgezogen. In dem Antrag ging es unter anderem um Dönerangebote. Die Stadt hat diese Forderung juristisch prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass eine Obergrenze für bestimmte gastronomische Anlagentypen wie beispielsweise Dönerläden in einer Stadt nicht zulässig ist. Die Rechtsprechung des VGH (Verwaltungsgerichtshofs) Baden-Württemberg) sowie des VG (Verwaltungsgerichts) München schließt jegliche Form einer Kontingentierung bauplanungsrechtlich aus. Obergrenzen für Dönerbuden sind folglich nicht zulässig.
Diese Position hat die Stadt schon immer vertreten. OB Harry Mergel: „Leider ist die öffentliche Diskussion der vergangenen Wochen unter der falschen Überschrift gelaufen, die etwas suggeriert hat, was rechtlich nicht möglich ist. Ich bin dankbar, dass wir nun gemeinsam mit dem Gemeinderat vertrauensvoll an der guten Zukunft unserer Stadt weiterarbeiten können.“