Eine Obergrenze für bestimmte gastronomische Anlagentypen wie beispielsweise Dönerläden in einer Stadt ist nicht zulässig. Das bestätigt die Stuttgarter Anwaltskanzlei Kasper Knacke in ihrer juristischen Prüfung im Auftrag der Stadt. Sie beruft sich dabei auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) sowie des Verwaltungsgerichts (VG) München, die jegliche Form einer solchen Kontingentierung bauplanungsrechtlich ausschließen. „Eine Obergrenze für Dönerläden, wie sie die CDU-Fraktion gegenüber der Stadt fordert, ist auch in Heilbronn rechtlich nicht möglich“, sagt Oberbürgermeister Harry Mergel.
Mergel hebt dagegen die Bedeutung der Vielfalt an Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistung und Freizeit sowie Kultur im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt hervor, die eine Erhebung der Gesellschaft für Markt und Absatzforschung GMA) für Heilbronn belegt. Demnach sind nur knapp drei Prozent der Heilbronner Innenstadtnutzungen Dönerläden. Ihr Anteil an den Gastronomiebetrieben liegt bei 15 Prozent. Im Vergleich mit baden-württembergischen Städten ist das Angebot mit 3,5 Döner-Läden je 10.000 Einwohner niedriger als im Landesdurchschnitt. Dieser liegt bei 3,7. Ulm beispielswiese weist einen Wert von 4,5 auf.
Grundsätzliche Leitlinie für die weitere Entwicklung der Innenstadt ist für Oberbürgermeister Mergel die Fortschreibung des Masterplan Innenstadt. „Die Stadtverwaltung arbeitet konsequent an dessen Umsetzung mit kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen“, sagt OB Mergel. „Unser Ziel sind Vielfalt und Mischung. Also gerade nicht das Reduzieren auf bestimmte Nutzungen, sondern die Überlegung, was zur Vielfalt noch fehlt,“ so Mergel.
„Wir wollen eine hohe Durchmischung statt einer Konzentration bestimmter Nutzungen“, ergänzt Bürgermeister Andreas Ringle. „Dabei setzen wir nicht auf Verbote, sondern auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen.“ Eine Steuerung des innerstädtischen Angebots ist möglich mit einem Märkte- und Zentrenkonzept, das in positiver Weise gewünschte Nutzungen in festgelegten Bereichen konzentriert. Die Regulierung des Markts allerdings sei nicht Aufgabe einer Stadtverwaltung, auch nicht, sich als Projektentwickler zu betätigten. Hinsichtlich der Nutzung von Immobilien sieht Ringle Verantwortung auch bei den Eigentümern.