Ab Montag, 18. Mai dürfen in Baden-Württemberg die Gastronomie im Außen- und Innenbereich wieder schrittweise öffnen. Dabei müssen sich die Betriebe allerdings an strenge Vorgaben halten. Alle neuen Regelungen gibt es hier im Überblick.
In einer neuen Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten werden die Vorgaben zur Öffnung genau beschrieben: So ist grundsätzlich, wo immer möglich, ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Zu diesem Zweck muss das Restaurant bzw. der Betrieb Tische in diesem Mindestabstand aufstellen und anordnen. Zudem müssen ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere Treppen, Türen, Aufzüge und Sanitärräumen, sichergestellt werden.
Kontaktbeschränkung und Hygieneregeln
Der Kontakt und die Kommunikation der Beschäftigten mit den Gästen ist bei der Bedienung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Soweit räumlich möglich, sollen seitens der Beschäftigten Servierwagen benutzt werden. Besonders wichtig ist laut der Verordnung die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln. Desinfektionsmöglichkeiten oder Handwaschgelegenheiten mit Seife und fließendem Wasser müssen zur Verfügung gestellt werden, Tischflächen, Armlehnen, Türgriffe und Lichtschalter bedürfen einer regelmäßigen Reinigung und Beschäftigte sind dazu angehalten, im Gästekontakt grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ähnlich wie in Supermärkten soll die Bezahlung nach Möglichkeit ohne Bargeld erfolgen.
Auf die Vorgaben und Regelungen müssen Gäste bereits am Eingang der Gaststätte deutlich hingewiesen werden – beispielsweise in Form eines Aushangs mit einer prägnanten und leicht verständlichen Übersicht. Beschäftigte und Gäste, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind oder falls Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur vorliegen, dürfen die Gaststätte nicht betreten.
Maßnahmen unter Vorbehalt
»Sämtliche Schritte stehen selbstverständlich unter dem Vorbehalt der möglichen und zu beobachtenden Entwicklung der Infektionszahlen. Das ist mir sehr wichtig«, betont Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann. »Und ich möchte auch unterstreichen, dass die weiteren Öffnungsschritte nur funktionieren und Bestand haben können, wenn wir uns alle weiterhin genauso verantwortungsvoll, umsichtig und vorsichtig verhalten wie in den letzten Wochen.«
Der Landesregierung sei es weiterhin wichtig, in Stufen vorzugehen, um bei einer erneuten Zunahme der Infektionszahlen bestmöglich zuordnen zu können, so Kretschmann. Deshalb werden Gastronomiebetreiber in der Verordnung angehalten, zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung mit Einverständnis der Gäste folgende Daten zu erheben und zu verarbeiten: Name des Gastes, Datum und Uhrzeit des Besuchs und Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Die Daten sind vom Betreiber vier Wochen nach Erhebung zu löschen.
Das Tourismusministerium werde zusammen mit dem Wirtschaftsministerium ein Konzept für die weiteren Schritte in Bezug auf die Gastronomie, die Hotellerie und den Tourismus erarbeiten, erklärte Kretschmann. Er bedankte sich bei allen Betrieben der schwer getroffenen Tourismusbranche und würdigten ihren Beitrag für die Reduktion der Infektionszahlen der vergangenen Wochen: »Die Branche hat viel aushalten müssen, wir sind dankbar für das Verständnis und die Kooperation. Wir können jetzt vorsichtig den Blick wieder nach vorne lenken.«